Antragsberechtigt sind:
- Gewerbetreibende oder
- Gesellschafter und Gesellschafterinnen bei Personengesellschaften oder
- gesetzliche Vertretung bei Kapitalgesellschaften (z.B. Geschäftsführer oder Geschäftsführerin einer GmbH)
- bei Todesfällen: Ehegattin beziehungsweise -gatte oder Erbe beziehungsweise Erbin