Inhalt

Allgemeine Genehmigungsvoraussetzungen:

  • Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der zur Anzeige verpflichteten Person ergeben.
  • Die Tätigkeit muss gerechtfertigt sein.
  • Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten mit der zur Erfüllung der Aufgaben notwendigen Fachkunde und in ausreichender Anzahl
  • Personal zur sicheren Ausführung der Tätigkeiten in ausreichender Anzahl
  • Nachweise dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechender Technik und Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften

Zusätzliche besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen:

  • Approbation als Arzt oder Zahnarzt (oder Erlaubnis zur vorübergehende Ausübung des ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs)
  • Sicherstellung der Verfügbarkeit von Medizinphysik-Experten in definierten Behandlungen in ausreichender Anzahl
  • Nachweis der Sicherstellung möglichst geringer Exposition bei Untersuchungen bzw. der für die vorgesehenen Zwecke erforderlichen Dosisverteilung bei Behandlungen
  • Für die Genehmigung zur Teleradiologie gelten darüber hinaus weitere Voraussetzungen.

Zusätzliche besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde:

  • Approbation als Tierarzt, Arzt oder Zahnarzt (oder Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen, ärztlichen oder zahnärztlichen Berufs)

Grundsätzlich ist der Antragsteller verpflichtet, sich zu den geltenden gesetzlichen Voraussetzungen nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zu informieren.