Sofern es sich bei dem Kulturgut um ein Gebäude oder Gebäudeteil handelt, können auch Maßnahmen bescheinigt werden, die zur sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Vorherige Abstimmung
Eine Bescheinigung ist nur für Maßnahmen möglich, die Sie vor Beginn mit der zuständigen Stelle nachweislich abgestimmt haben. Die Abstimmung beziehungsweise Zustimmung durch die zuständige Stelle kann im Rahmen einer denkmalrechtlichen Genehmigung, Baugenehmigung oder dokumentierten Abstimmung erfolgen.