Für die Zulassung benötigen Sie
- die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit, das heißt Sie wurden in den letzten fünf Jahren nicht wegen Betrug oder anderer Verbrechen verurteilt,
- geordnete Vermögensverhältnisse, das heißt Sie befinden sich nicht in Privatinsolvenz oder sind ins Schuldnerverzeichnis eingetragen,
- eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer eine Mindestdeckungssumme von EUR 1.130.000 für jeden Versicherungsfall und EUR 1.700.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt sowie
- Sachkunde durch eine bestandene IHK-Prüfung oder durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.