Antragsberechtigte
- Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten
- Freiberufler und Freiberuflerinnen
- Einzelunternehmer und Einzelunternehmerinnen
- Gründer und Gründerinnen (auch im Nebenerwerb)
- Nachfolger und Nachfolgerinnen (auch im Nebenerwerb)
Weitere Voraussetzungen
- der Jahresumsatz geht nicht über EUR 50 Mio. oder Bilanzsumme EUR 43 Mio. hinaus