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Bei Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antrag­stellung mindestens fünf Jahre zurückliegen

Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude« qualifiziert ist.

Bei Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse:

  • Für die Beantragung einer Effizienz­haus-Stufe mit Nach­haltig­keits-Klasse ist das Qualitäts­siegel "Nach­haltiges Gebäude" notwendig.
  • Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungs­fall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle veröffent­licht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfüg­barkeit der Nach­haltig­keits­zertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.