Bei Sanierung von bestehenden Immobilien zum Effizienzgebäude:
- Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen
Tipp: Planen Sie Ihr Vorhaben mit einem Energieeffizienz-Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste, der für die Kategorie "Nichtwohngebäude - Effizienzgebäude« qualifiziert ist.
Bei Beantragung einer Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeitsklasse:
- Für die Beantragung einer Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse ist das Qualitätssiegel "Nachhaltiges Gebäude" notwendig.
- Eine Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den jeweiligen Anwendungsfall mindestens eine akkreditierte Zertifizierungsstelle veröffentlicht wurde. Bitte prüfen Sie daher die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung, bevor Sie den Antrag stellen.