- Zuverlässigkeit
Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde
- körperliche Eignung
- Mindestalter von 21 Jahren
Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.