Inhalt
  • Zuverlässigkeit

Wenn Sie den Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen selbst leiten:

  • Nachweis der erforderlichen Fachkunde
  • körperliche Eignung
  • Mindestalter von 21 Jahren

Achtung! Als beauftragte Person benötigen Sie für Arbeiten im Umgang mit Sprengstoffen einen Befähigungsschein.