- Sie betreiben nach § 1 HwO bereits ein Handwerk und sind somit in der Handwerksrolle eingetragen
Sie weisen Kenntnisse und Fertigkeiten im anderen Handwerk nach über:
- Zeugnisse (Gesellenbrief, Hoch- oder Fachschulzeugnis oder sonstige Zeugnisse staatlich anerkannter Technikerschulen)
- Ihren bisherigen beruflichen Werdegang (Arbeitszeugnisse, Referenzen etc.)
- im Zweifel: Sachkundenachweis