- die Zulassung zur Prüfung erfolgt nur, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der (von der IHK anerkannten) Schulung teilgenommen haben
- die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung die Prüfung für den Basiskurs bestanden haben
- zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn sie eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen können
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