In folgenden Fällen müssen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" elektronisch an das Finanzamt übermitteln:
- Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
- Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
- Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft
- Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht