Inhalt

In folgenden Fällen müssen Sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" elektronisch an das Finanzamt übermitteln:

  • Aufnahme einer gewerblichen, selbstständigen (freiberuflichen) oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit (Einzelunternehmen)
  • Gründung einer Personengesellschaft/-gemeinschaft
  • Gründung einer Kapitalgesellschaft beziehungsweise Genossenschaft
  • Gründung einer Körperschaft nach ausländischem Recht