Mit der Anzeige informieren Sie die Strafverfolgungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) über das Ereignis und den Tathergang. Sie können sich schriftlich, telefonisch oder mündlich an jede Polizeidienststelle wenden, um Anzeige zu erstatten. Dies ist auch online möglich.
Onlineanzeige
- Rufen Sie den Onlinedienst über Amt24 auf (-> Formulare und weitere Angebote).
- Wählen Sie das Formular zur Anzeigeerstattung aus, dem Sie das Delikt zuordnen. Zur Auswahl stehen:
- Diebstahl/Eigentumsdelikt
- Betrug
- Sachbeschädigung
- Hass und Hetze im Internet
- Andere Strafanzeige
- Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Die Erfassung wird begleitet von rechtlichen Belehrungen (Zeugen- bzw. Beschuldigtenbelehrung sowie Strafantragserfordernis und Einstellungsbescheid).
- Es besteht die Möglichkeit, Dokumente wie z. B. Kaufbelege, Quittungen und/oder Bilder wie z. B. Screenshots, Bilder von Beschädigungen oder gestohlenen Gegenständen mit der Anzeige zu übermitteln.
- Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Indem Sie die Eingabe abschließen, wird Ihre Anzeige automatisch versandt. Sie erhalten eine E-Mail mit einer Vorgangsnummer und den Kontaktdaten der bearbeitenden Stelle.
Entgegennahme und Prüfung
Die zuständige Dienststelle der Polizei nimmt die Anzeige entgegen und prüft diese. Anzeige zu Straftaten, die außerhalb Deutschlands oder in einem anderen Bundesland begangen wurden, werden den dafür zuständigen Behörden übergeben.
Ermittlungen / Folgen
Anhand Ihrer Angaben nimmt die Polizei die Ermittlungen auf. Sind die mutmaßlichen Täter bekannt, wird gegen diese als Verdächtige ermittelt. Können Sie keine Angaben zu diesen machen, recherchiert die Polizei anhand der Spuren oder Aussagen weiterer Zeugen: die Anzeige richtet sich dann gegen Unbekannt.
Erst wenn keinerlei Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen, wird das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Die Erfolgschancen differieren je nach der Art der Straftat. Grundsätzlich gilt, je mehr Informationen Sie bereitstellen, desto höher sind die Chancen, dass die Polizei den Täter oder die Täterin findet.
Hinweise:
- Für einige Straftaten, wie Sachbeschädigung, Beleidigung oder einfache oder fahrlässige Körperverletzung, muss zusätzlich ein Strafantrag gestellt werden. Die notwendigen Formulare hält die Polizei bereit.
- Fallen Ihnen nach Erstattung der Anzeige noch weitere Details ein, können Sie diese jederzeit, nach Möglichkeit jedoch zeitnah, ergänzen.
- Grundsätzlich muss Ihre Aussage vollständig und wahrheitsgemäß sein. Sie müssen jedoch keine Angaben machen, mit denen Sie sich selbst oder einen Angehörigen belasten.