Inhalt

Beantragen Sie die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes bei der Kreispolizeibehörde ("Zuständige Stelle").

Ihr Antrag sollte enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum
  • die Anschrift (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer) Ihres Hauptwohnsitzes
  • Angaben über den betreffenden Hund
  • Sofern Sie nicht bereits über eine anerkannte Sachkunde-Bescheinigung verfügen, beantragen Sie zugleich die Zulassung zur Sachkundeprüfung.
  • Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und Nachweise, unter welchen Voraussetzungen Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann. Sie erhalten Hinweise zum weiteren Verfahren, wie etwa über nachzureichende Unterlagen und gegebenenfalls das Ablegen einer Sachkunde-Prüfung.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, wird Ihnen die schriftliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes (gegebenenfalls mit Auflagen) erteilt. Begleichen Sie zuvor die Verwaltungskosten laut Gebührenbescheid.

Sachkunde-Prüfung

Die zuständige Stelle prüft auf Ihren Antrag hin Ihre Sachkunde in der Hundehaltung. Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Sie erhalten eine amtliche Bescheinigung über die bestandene Prüfung. Bei Nichtbestehen dürfen Sie die Prüfung wiederholen.