Für alle Gruppen gilt, dass Sie sich zunächst vom BAMF einen Berechtigungsschein ausstellen lassen müssen, bevor Sie an einem Integrationskurs teilnehmen können.
- Lesen Sie zunächst die Informationen auf dem Merkblatt zur Antragstellung (mehrsprachig unter "Formulare & Online-Dienste" abrufbar).
- Füllen Sie das Formular "Antrag auf Zulassung" vollständig aus.
- Schicken Sie den ausgefüllten Antrag unterschrieben an die für Sie zuständige Außenstelle des BAMF ("Zuständige Stelle"). Fügen Sie auch die Dokumente bei, die im Antrag aufgeführt sind.
- Das BAMF prüft Ihren Antrag. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie einen Berechtigungsschein.
- Suchen Sie einen Kursanbieter aus, melden Sie sich dort mit Ihrem Berechtigungsschein zum Integrationskurs an.
Achtung! Sie wurden von der Behörde zum Integrationskurs verpflichtet? Dann stellt Ihnen diese einen Berechtigungsschein aus. Melden Sie sich mit dem Berechtigungsschein so schnell wie möglich direkt bei einem Kursanbieter an.
Online-Antragstellung
Es besteht auch die Möglichkeit, Anträge digital auf dem Bundesportal zu stellen und an das Bundesamt zu übermitteln.
Folgende Anträge stehen dort digital zur Verfügung:
- Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs
- Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses
- Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
- Antrag auf Gewährung von Fahrtkostenzuschuss inkl. Gewährung einer höheren Tagespauschale
- Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 Prozent)
bund.de - Verwaltung Digital
Alle weiteren Informationen zur Online-Antragstellung finden Sie hier:
- FAQ zum Onlinezugangsgesetz
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
und auf dem Bundesportal.