Zur Abgabe der Bohranzeige nutzen Sie bitte das Online-Verfahren ELBA.SAX (Onlineantrag / Formulare).
- Ihre Anzeige wird über das Online-Portal an die zuständigen Stellen (untere Wasserbehörde, das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie und gegebenenfalls an das Sächsische Oberbergamt (u. a. zuständig bei Bohrungen, die tiefer als 100 m in den Untergrund reichen)) weitergeleitet. Damit müssen Sie die Anzeige nur einmal stellen und nicht einzeln an die verschiedenen Behörden.
- Die Schreiben der Behörden erhalten Sie in der Regel auf elektronischem Weg über das Online-Portal ELBA.SAX an die hinterlegte E-Mail-Adresse, in einigen Fällen auch per Post.
Hinweis: Wenn Sie Brunnenbauer oder ein geologisches Ingenieurbüro beauftragen, übernehmen diese für Sie in den meisten Fällen die notwendigen Anzeigen bei den zuständigen Stellen.