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Registrierung bei ELSTER

Zur Abgabe der Erklärung benötigen Sie einen Benutzerzugang zum ELSTER-Portal, müssen also vorher dort registriert sein. Haben Sie bereits einen Zugang (eine ELSTER-Zertifikatsdatei), etwa für Ihre Einkommensteuererklärung, können Sie diesen verwenden. Sind Sie noch nicht für »Mein ELSTER« registriert, können Sie das unter www.elster.de erledigen. Aus Sicherheitsgründen erfolgt die Registrierung in drei Schritten, sie dauert circa zehn Werktage.

Erklärung durch Dritte

Falls Ihnen persönlich die elektronische Erklärung nicht möglich ist, dürfen nahe Verwandte Sie unterstützen und die Abgabe der Erklärung übernehmen. Voraussetzung ist, dass diese Hilfe unentgeltlich erfolgt. Die Helfer können ihre eigene Registrierung bei ELSTER nutzen, um auch für Sie die Steuererklärung elektronisch abzugeben.

Informationen zu ELSTER finden Sie unter: www.elster.de

Im Übrigen dürfen nur bestimmte Berufsgruppen eine steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte erstellen (zum Beispiel Steuerberater und Rechtsanwälte). Hausverwaltungen sind für Wohneigentum, welches sie betreuen, ebenfalls befugt, unterstützend tätig zu werden. Lohnsteuerhilfevereinen ist es hingegen nicht erlaubt, Sie bei der Feststellungserklärung zu beraten und Erklärungen zu übersenden.

Prüfung und Bescheide

Nach Prüfung der Erklärung erlässt das Finanzamt zwei Bescheide:

  • den Grundsteuerwertbescheid
  • den Grundsteuermessbescheid

Grundsteuer-Erhebung

Auf Basis des Grundsteuermessbescheides setzt Ihre Stadt oder Gemeinde die künftig zu zahlende Grundsteuer mit dem Grundsteuerbescheid fest. Erst dieser Bescheid ändert Ihre Zahlungspflicht gegenüber der Stadt oder Gemeinde.