Stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag auf Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung bei der Stelle, die für Ihre Fachrichtung zuständig ist (siehe »Ansprechstelle« oben). Den Antrag und die erforderlichen Unterlagen können Sie persönlich, auf dem Postweg oder per elektronisch signierter E-Mail einreichen.
- Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor, gegebenenfalls fordert sie weitere Unterlagen an.
- Die Prüfung erfolgt nach festgelegten formalen Kriterien (vor allem Inhalt und Dauer der Ausbildung). Ihre Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen (vor allem Fort- und Weiterbildungen).
- Sie erhalten über das Ergebnis der Prüfung einen schriftlichen Bescheid. Werden wesentliche Unterschiede in der Berufsqualifikation festgestellt, enthält dieser Bescheid auch Informationen darüber, worin diese Unterschiede bestehen und wie sie ausgeglichen werden können.