Wenden Sie sich telefonisch oder schriftlich an das Referat 31, Schulpsychologie des für Ihren Schulbezirk zuständigen Landesamtes für Schule und Bildung (-> zuständige Stelle).
Sie können auch Lehrkräfte, Beratungslehrer, die Schulleitung oder die Mitarbeiter der Standorte um Terminvermittlung und Unterstützung bitten.
- Vereinbarung zum vertraulichen Gespräch
- Gespräch nur zwischen Schüler und Schulpsychologen, bei Bedarf und mit Einverständnis können Lehrer, die Schulleitung oder Mitarbeiter der Standorte hinzu gezogen werden
- Beratung kann auch psychodiagnostische Untersuchungen, beispielsweise zur Wahrnehmung, Konzentration, Merkfähigkeit, Intelligenz und zur Ausprägung von Persönlichkeitsmerkmalen beinhalten.
- im Anschluss gemeinsame Beratung über Lösungsmöglichkeiten und weitere Schritte ggf. Weiterbehandlung durch Arzt oder Therapeuten