Inhalt

Zur Antragstellung verwenden Sie bitte das jeweilige Formular. Füllen Sie es vollständig aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.

  • Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird dieser geprüft und über die Gleichwertigkeit Ihres Bildungsnachweises mit einem deutschen Abschluss entschieden.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Hinweis: Im Rahmen des Zulassungsverfahrens zum Studium stufen einige Universitäten die ausländischen Vorbildungsnachweise selbständig ein.

  • Diese Einstufung gilt nur für die jeweilige Universität.
  • Ein förmliches Anerkennungsverfahren durch die Zeugnisanerkennungsstelle wäre demnach nicht notwendig.
  • Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vorab bei der Hochschule, an der Sie ein Studium anstreben, nach der Vorgehensweise.
  • Wenn Sie sich jedoch bei verschiedenen Hochschulen oder Ausbildungsträgern bewerben möchten, wäre der einmal erlassene Anerkennungsbescheid der Zeugnisanerkennungsstelle von Vorteil.