Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung über die Rechte und Pflichten aufklären - zum Beispiel durch das Jugendamt oder den beurkundenden Notar.
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
- Sie müssen beide persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt oder im Notariat erscheinen.
- Die Notarin beziehungsweise der Notar oder die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die von beiden Elternteilen abzugebende Sorgeerklärung.