Inhalt

Lassen Sie sich vor der Abgabe einer Sorgeerklärung über die Rechte und Pflichten aufklären - zum Beispiel durch das Jugendamt oder den beurkundenden Notar.

  • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft anerkennen.
  • Sie müssen beide persönlich zur Beurkundung beim Jugendamt oder im Notariat erscheinen.
  • Die Notarin beziehungsweise der Notar oder die Mitarbeiterin beziehungsweise der Mitarbeiter des Jugendamtes prüft Ihre Unterlagen und beurkundet die von beiden Elternteilen abzugebende Sorgeerklärung.