Wenden Sie sich an ein Notariat Ihrer Wahl, der Notar steht Ihnen beratend zur Seite und bereitet auch den Entwurf des Dokumentes vor.
- Der Notar prüft die Identität und Geschäftsfähigkeit der Beteiligten und belehrt sie.
- Der Notar nimmt die Erklärungen in einer Urkunde auf und liest den Anwesenden die Niederschrift der Erklärungen vor.
- Die Parteien genehmigen die Niederschrift und unterschreiben sie eigenhändig.
- Der Notar unterschreibt die Urkunde und bestätigt damit, dass die Erklärungen ihm gegenüber so abgegeben wurden, wie in der Niederschrift festgehalten.
Die beteiligten Parteien erhalten eine Ausfertigung der Urkunde.