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Antragstellung

Prozesskostenhilfe müssen Sie beantragen. Den Antrag können Sie selbst stellen oder von einerAnwältin oder einem Anwalt einreichen lassen. Falls Sie eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragt haben und vom Gericht im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet haben möchten, müssen Sie dies ausdrücklich gesondert beantragen.

Die Beantragung erfolgt

  • schriftlich bei dem zuständigen Gericht,
  • zu Protokoll der Rechtsantragstelle des Gerichts oder
  • elektronisch über dieses Online-Portal (siehe -> Onlineantrag).
  • Dem Antrag fügen Sie das ausgefüllte Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" bei.
  • Machen Sie alle Angaben wahrheitsgemäß und genau und stellen Sie die erforderlichen Nachweise zusammen.
  • Geben Sie den Streitgegenstand und Ihre Beweismittel an.

Sollten Sie bei der Antragstellung Hilfe benötigen, können Sie sich an die Rechtsantragstelle des Gerichtes oder an die von Ihnen beauftragte anwaltliche Vertretung wenden.

Prüfung

Das Gericht prüft Ihren Antrag. Gegebenenfalls fordert das Gericht von Ihnen weitere Unterlagen an.

Bewilligung

Das Gericht entscheidet über Ihren vollständigen Antrag durch Beschluss.

Es beschließt darüber, ob und in welchem Umfang Sie die Prozesskosten selbst aufbringen können und ob die anderen Voraussetzungen für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe gegeben sind. Dabei entscheidet das Gericht auch darüber, ob Ihnen eine anwaltliche Vertretung beigeordnet wird.

Die Bewilligung gilt immer nur für die bis dahin gestellten Anträge und für die jeweilige Instanz. Für anschließende Anträge und Verfahren müssen Sie Prozesskostenhilfe jeweils neu beantragen. Das gilt für Fälle wie:<

  • Widerklage und Klageerweiterung
  • Vollstreckung eines Urteils nach einem gewonnenen Prozess
  • Berufung oder Beschwerde nach einem verlorenen Prozess/Verfahren (Frist für Antragstellung: Zeitraum für das Einlegen von Rechtsmitteln beim Berufungs- oder Beschwerdegericht)
  • Berufungs- oder Beschwerdeverfahren auf Veranlassung Ihres Prozess-/Verfahrensgegners

Weiteres Verfahren

Das Gericht prüft regelmäßig, ob Sie die Voraussetzungen für die Prozesskostenhilfe weiter erfüllen.

Bei einer Veränderung kann das Gericht den Beschluss abändern und gegebenenfalls Zahlungen (neu) festsetzen.

Auch wenn Sie Prozesskostenhilfe erhalten haben, müssen Sie während des Gerichtsverfahrens und vier Jahre danach jede Verbesserung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich dem Gericht mitteilen. Das Gericht überprüft dann die Bewilligung und ändert gegebenenfalls den Beschluss.

Falschangaben oder nicht unverzüglich mitgeteilte Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse können zu einer Aufhebung des Bewilligungsbeschlusses führen. Gleiches gilt, wenn Sie mit einer Ratenzahlung oder einem sonstigen Betrag mehr als drei Monate in Verzug sind oder nach Aufforderung die Unterlagen nicht einreichen.