Sie beantragen
- die Einsicht in das Verzeichnis oder
- einen einfachen Auszug aus dem Verzeichnis oder
- einen beglaubigten Auszug aus dem Verzeichnis.
Das LASuV entspricht dem Antrag, wenn Sie das berechtigte Interesse nachgewiesen haben und gewährt die Einsicht oder erstellt und übermittelt einen Auszug aus dem Verzeichnis.
Sollte das LASuV Ihren Antrag ablehnen, so muss sie dies Ihnen gegenüber begründen.
Onlinedienst
Zur Beantragung können Sie den Onlinedienst nutzen.
Richten Sie sich in Amt24 ein Servicekonto ein und melden Sie sich darüber im Serviceportal an. Halten Sie elektronische Kopien der erforderlichen Unterlagen bereit.
- Folgen Sie dem Link zum Online-Antrag und füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen.
- Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab, und die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
- Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.