- Stellen Sie Ihren Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung bei der zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und wendet sich mit Fragen oder Nachforderungen an die von Ihnen angegebene Ansprechperson.
- Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung per Post zu.
Hauptmenü