Inhalt
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf Genehmigung zum Betrieb einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und wendet sich mit Fragen oder Nachforderungen an die von Ihnen angegebene Ansprechperson.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, stellt Ihnen die zuständige Stelle den Bescheid und die zu begleichende Rechnung per Post zu.