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Ihren Antrag können Sie je nach Regelung der jeweiligen Behörde schriftlich oder online stellen (siehe -> Onlineantrag). Das Antragsformular beziehen Sie ebenfalls über Amt24 oder über den eigenen Internetauftritt der Behörde.

Online-Antrag

  • Melden Sie sich am Servicekonto an. Besitzen Sie noch kein Servicekonto, richten Sie dieses unter "Kostenfreies Servicekonto registrieren" ein.
  • Betätigen Sie die Schaltfläche unter Onlineantrag.
  • Füllen Sie die Datenfelder nach Anleitung aus. Sie können die Angaben jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt vervollständigen. Zwischengespeicherte Versionen finden Sie unter "Meine Onlineanträge" in Ihrem Servicekonto.
  • Sind alle Datenfelder befüllt, schließen Sie die Antragstellung ab. Die Daten werden der zuständigen Stelle übermittelt.
  • Die Antragsbestätigung finden Sie im Posteingang Ihres Servicekontos. Bei eingehenden Nachrichten erhalten Sie eine Benachrichtigung an Ihre persönliche E-Mail-Adresse.

Schriftlicher Antrag

  • Ein schriftlicher Antrag ist formlos möglich. Soweit verfügbar, nutzen Sie zur Antragstellung bereitgestellte Formulare. Reichen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit den erforderlichen Nachweisen bei der zuständigen Stelle ein. Sie können die Unterlagen elektronisch per E-Mail übermitteln.

Prüfung und Bescheid

  • Anhand Ihrer Angaben wägt die zuständige Behörde Ihre Interessen gegenüber den Belangen der Allgemeinheit ab.
  • An der Entscheidung werden weitere, in Ihren Aufgaben berührte Behörden beteiligt.
  • Werden definierte Flächengrößen überschritten, leitet die Behörde eine Umweltverträglichkeitsprüfung beziehungsweise eine Vorprüfung ein.
  • Eine Genehmigung wird per Bescheid erteilt.
  • Die Forstbehörde prüft, ob Sie Ihre im Zusammenhang mit der Waldumwandlung stehenden Pflichten ordnungsgemäß erfüllen. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.