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Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Finanzanlagenvermittler beantragen Sie schriftlich bei der Gewerbebehörde (-> zuständige Stelle). Die erforderlichen Formulare beziehen Sie hier über Amt24 oder direkt über die zuständige Stelle.

  • Die Behörde prüft anhand Ihrer Angaben und Unterlagen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen zur Erlaubniserteilung erfüllt sind.
  • Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis schriftlich per Post.

Wenn Sie den Eintrag in das Vermittlerregister nicht bereits mit der Erlaubnis zusammen beantragt haben, müssen Sie sich noch in das Vermittlerregister eintragen lassen, bevor Sie tätig werden.