- Die Beantragung erfolgt persönlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Ausstellung
- Wird Ihrem Antrag stattgegeben, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, den elektronischen Aufenthaltstitel (Karte im Scheckkartenformat) mit neuem Gültigkeitsdatum herzustellen. Die Behörde informiert Sie, wenn Ihr Aufenthaltstitel zum Abholen bereitsteht.
Über Details zum Verfahren informieren Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde.