Die Zulassung als Fachbetrieb nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 Gefahrstoffverordnung erfolgt auf schriftlichen Antrag. Das vorgeschriebene Antragsformular beziehen Sie über die Internetseite "Gefahrstoffe" der Arbeitsschutzverwaltung Sachsen oder die Formular- und Download-Seite der Landesdirektion Sachsen (siehe -> Weiterführende Informationen).
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