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Den Antrag auf Ausnahmebewilligung stellen Sie persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder über den Einheitlichen Ansprechpartner; je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen oder den Onlinedienst nutzen (siehe -> Onlineantrag).

Sie sind gut beraten, sich vor der Antragstellung mit der Kammer in Verbindung zu setzen.

  • Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei.
  • Reichen Sie die kompletten Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer oder dem Einheitlichen Ansprechpartner ein.
  • Fachkundige Mitarbeiter der Handwerkskammer prüfen ihren Antrag und holen - wenn nötig - eine fachliche Stellungnahme ein.
  • Die Handwerkskammer teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Ausnahmebewilligung erhalten.