Den Antrag auf Ausnahmebewilligung stellen Sie persönlich, schriftlich oder online bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer (HWK) oder über den Einheitlichen Ansprechpartner; je nach Angebot können Sie das Antragsformular im Internet abrufen oder den Onlinedienst nutzen (siehe -> Onlineantrag).
Sie sind gut beraten, sich vor der Antragstellung mit der Kammer in Verbindung zu setzen.
- Füllen Sie den Antrag aus und fügen Sie die nötigen Unterlagen bei.
- Reichen Sie die kompletten Antragsunterlagen bei Ihrer zuständigen Handwerkskammer oder dem Einheitlichen Ansprechpartner ein.
- Fachkundige Mitarbeiter der Handwerkskammer prüfen ihren Antrag und holen - wenn nötig - eine fachliche Stellungnahme ein.
- Die Handwerkskammer teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Ausnahmebewilligung erhalten.