Inhalt

Nachdem Sie einen mindestens zweieinhalbtägigen Lehrgang besucht haben,

  • werden Sie i.d.R. durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • wird die Prüfung von der IHK in den Veranstaltungsräumlichkeiten des Lehrgangs durchgeführt.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.

Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden.