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Im Freistaat Sachsen können Sie die Sachkundeprüfung bei der Landesdirektion Sachsen ablegen.

  • Verwenden Sie für Ihren Antrag bitte ausschließlich das bereitstehende Formular.
  • Tragen Sie den gewünschten Prüfungstermin ein und kreuzen Sie die Art der Sachkundeprüfung an.
  • Senden Sie das unterschriebene Antragsformular per Post oder E-Mail (Arbeitsschutz@lds.sachsen.de) an die zuständige Stelle.
  • Sie erhalten zeitnah eine Einladung zur Prüfung bzw. bei Überschreitung der maximalen Teilnehmerzahl das Angebot eines Ausweichtermins.
  • Bringen Sie bitte am Prüfungstag ein amtliches Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit.

Sachkundeprüfung

Die Prüfung erstreckt sich auf die allgemeinen Kenntnisse über die wesentlichen Eigenschaften der in Anlage 2 der Verordnung aufgeführten Stoffe und Gemische, über die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren und auf die Kenntnis der entsprechenden Rechtsvorschriften.

Die Sachkundeprüfung richtet sich nach den "Bekanntmachungen - Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis gemäß § 11 der ChemVerbotsV" des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Je nach Art der Sachkunde beinhaltet die Prüfung 30 bis 60 Fragen mit jeweils 4 Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice-Verfahren). Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Zeugnis.