- § 10g Einkommensteuergesetz (EStG) - Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden
- § 4 Sächsisches Denkmalschutzgesetz (SächsDSchG) - Zuständigkeit der Denkmalschutzbehörden
- Kostensatzung des Landkreises oder der Stadt
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