- § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) - Versteigerergewerbe
- 36a GewO - Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
in Verbindung mit § 34b Absatz 5 GewO - Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Nr. 46 Gewerberecht
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