Inhalt
  • § 34b Absatz 5 Gewerbeordnung (GewO) - Versteigerergewerbe
  • 36a GewO - Öffentliche Bestellung von Sachverständigen mit Qualifikationen aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,
    in Verbindung mit § 34b Absatz 5 GewO
  • Sächsisches Kostenverzeichnis (SächsKVZ) - Nr. 46 Gewerberecht