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Planfeststellungsverfahren

Planfeststellungsverfahren werden für Fachplanungen wie Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen, Eisenbahnen, Telegrafenwege, Hochwasserrückhaltebecken und Bergrechtsvorhaben als selbstständiges Instrument neben der Bauleitplanung durchgeführt.
Die Planfeststellung ist in zwei Verfahrensabschnitte geteilt. Im ersten Abschnitt der Anhörung werden die Pläne vor Ort öffentlich ausgelegt. Anschließend stellt die Planfeststellungsbehörde in dem zweiten Verfahrensabschnitt (Beschlussverfahren) den Plan fest, die Planfeststellungsbehörde erlässt den Planfeststellungsbeschluss.  Bürger, Gemeinde und Verbände können um Rechtschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss bei den Verwaltungsgerichten nachsuchen. Im Rahmen der Planfeststellungsverfahren wird die Stadt Freital als Träger öffentlicher Belange im Verfahren beteiligt. Das Stadtplanungsamt koordiniert die Stellungnahmen aller betroffenen Fachbereiche innerhalb der Stadtverwaltung.

Im Stadtgebiet von Freital wurden unter anderem Planfeststellungsverfahren

  • zum Ziegelwerk EDER und
  • zum Steinbruch Wurgwitz Faber GmbH & Co geführt.