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Für jede Unterrichtsstunde des Integrationskurses müssen sie EUR 2,29 zahlen (Kostenbeitrag). Wenn sie sich vor dem 01.08.2022 zu ihrem Integrationskurs angemeldet haben, beträgt der Kostenbeitrag EUR 2,20.

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Stunden. Deshalb kostet sie dieser gesamte Kurs EUR 1.603 (bei Anmeldung vor dem 01.08.2022 entspricht dies EUR 1.540). Sie müssen diesen Betrag nicht auf einmal zahlen, sondern können ihn pro Kursabschnitt à 100 Unterrichtsstunden entrichten. Wenn sie einen Spezialkurs mit entsprechend mehr Unterrichtseinheiten besuchen, fällt auch der Kostenbeitrag höher aus (zum Beispiel EUR 2.290 bei 1000 Unterrichtsstunden).

Kostenbefreiung

Als Ausländer können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie Bürgergeld, Arbeitslosengeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bekommen oder wenn Sie aus anderen Gründen finanziell bedürftig sind. Weiterhin können Sie vom Kostenbeitrag befreit werden, wenn Sie beschäftigt sind und Ihr Bruttomonatsentgelt einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Hierbei werden Kinder berücksichtigt. Nähere Informationen und die genauen Beträge, die sich jährlich ändern, befinden sich auch im Antragsformular.

Fahrtkostenerstattung

Wenn Ausländerinnen und Ausländer an einem Integrationskurs teilnehmen und vom Kostenbeitrag für den Integrationskurs befreit wurden, können sie auf Antrag einen Zuschuss zu den Fahrtkosten erhalten, sofern der Fußweg zum Kursort mindestens drei Kilometer beträgt.