- Verwaltungsgebühr: mindestens EUR 10,00 (abhängig von Aufwand und (wirtschaftlicher) Bedeutung der Gleichwertigkeitsanerkennung für die oder den Antragstellenden)
- ggf. Auslagen (z.B für Beglaubigungen, Beurkundungen, Übersetzungen oder Gutachten)
Näheres teilt Ihnen die zuständige Anerkennungsstellle mit.