Inhalt
  • Verwaltungsgebühr: mindestens EUR 10,00 (abhängig von Aufwand und (wirtschaftlicher) Bedeutung der Gleichwertigkeitsanerkennung für die oder den Antragstellenden)
  • ggf. Auslagen (z.B für Beglaubigungen, Beurkundungen, Übersetzungen oder Gutachten)

Näheres teilt Ihnen die zuständige Anerkennungsstellle mit.