Inhalt
  • Gerichtskosten: keine
  • Anwaltskosten: gegebenenfalls

Anwaltskosten können eventuell anfallen, wenn Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt Sie nur im Bewilligungsverfahren vertritt, nicht aber in dem Verfahren, für das Sie Prozesskostenhilfe beantragen. Die Gebühren hängen vom Wert des Verfahrens ab, für dass Sie Prozesskostenhilfe beantragen (konkrete Angabe nicht möglich).