Die Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge sind abgeschlossenen Konzessionsverträgen, im Abwasserentsorgungsvertrag und im Straßenbenutzungsvertrag geregelt.
Für die Bearbeitung von Anträgen nach Telekommunikationsgesetz (TKG) können Verwaltungskosten nach der Kostensatzung (siehe rechtliche Grundlagen) erhoben werden, Die Kosten können je nach Art, Umfang und Ort variieren.