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Verwaltungsgebühr: EUR 10,00 je Ar in Anspruch genommene Fläche; mindestens EUR 230,00 bis höchstens EUR 7.500

Hinweis: Die Gebühr erhöht sich

a) in Fällen, in denen eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt wurde, um 10 Prozent,
b) in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeits­prüfung durchgeführt wurde, um EUR 500,00 bis EUR 10.000.