Verwaltungsgebühr: EUR 10,00 je Ar in Anspruch genommene Fläche; mindestens EUR 230,00 bis höchstens EUR 7.500
Hinweis: Die Gebühr erhöht sich
a) in Fällen, in denen eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit durchgeführt wurde, um 10 Prozent,
b) in Fällen, in denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, um EUR 500,00 bis EUR 10.000.