Hundekot
Das leidige Thema Hundekot, insbesondere auf Gehwegen und Grünflächen, ist den meisten Fußgängern nicht nur im Stadtgebiet von Freital bekannt. Immer wieder gibt es Hundehalter oder Personen, die Hunde ausführen und die die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner zum Missfallen der anderen Passanten einfach liegen lassen.
Das Liegenlassen von Hundekot stellt in zweierlei Hinsicht eine Nachlässigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Einerseits verstößt der jeweilige Hundeführer gegen die Hundepolizeiverordnung der Stadt Freital. Darin ist geregelt, dass der Führer eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass der Hund seine Notdurft unter anderem nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen oder anderen öffentlichen Flächen wie beispielsweise Parkanlagen und Spielplätzen verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen, das heißt sofort aufzunehmen. Zur Unterstützung der Hundehalter hat die Stadt Freital insgesamt 39 Hundetoiletten im Stadtgebiet aufgestellt. Die Standorte sind zu finden im Stadtplan unter Ver- und Entsorgung.
Wichtig für ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Hundeführer beziehungsweise -besitzer ist es zu wissen, wer, wann und wo die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht beseitigt hat. Deshalb führen qualifizierte Hinweise seitens der Einwohnerschaft an die Stadtverwaltung Freital oder an die Abfallbehörde in der Regel kurzfristig zur Verbesserung einer solch unschönen Situation. Demzufolge kann neben den Bemühungen der Verwaltung mit einem Quäntchen Zivilcourage dem Problem des widerrechtlich liegengelassenen Hundekots zweckdienlich entgegengewirkt werden. Natürlich wird auch der Gemeindliche Vollzugsdienst weiterhin Kontrollen durchführen und wo möglich Vergehen ahnden.
Ende August 2026 hat die Stadt Freital mit einer Aktionswoche für mehr Sauberkeit und Rücksichtnahme beim Thema Hundekot geworben. Plakate, Banner in den Parkanlagen, beklebte Hundetoiletten, verstärkte Kontrollen und verschiedene Informationsangebote sollen für das Thema sensibilisieren. Zahlreiche Rückmeldungen zeigen, dass das Thema viele Freitaler beschäftigt. Denn die Hinterlassenschaften von Hunden sind nicht nur ein Ärgernis für Nutzer von Straßen, Parks und Grünanlagen. Sie erschweren auch die Arbeit der städtischen Pflegebetriebe.
Hunde gehören zum Alltag in Freital. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren und ihrer Umgebung. Die Stadt appelliert deshalb an alle Hundehalter, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner konsequent zu beseitigen. Das Motto der Aktionswoche soll deshalb auch über deren Ende hinaus gelten: „Häufchen rein – sauber sein. Für deine Stadt.“
Fakten rund um Haltung, Steuer und Verantwortung
Zum 30. Juli 2026 waren 1.635 Hunde in Freital gemeldet. Darunter befindet sich ein als gefährlich eingestufter Hund.
Mit der Hundehaltung sind auch steuerliche Pflichten verbunden. Für den ersten Hund werden nach der Hundesteuersatzung 60 Euro pro Kalenderjahr fällig, für jeden weiteren Hund 120 Euro. Für gefährliche Hunde gelten deutlich höhere Steuersätze: 480 Euro für den ersten und 960 Euro für jeden weiteren gefährlichen Hund.
Insgesamt nimmt die Stadt Freital mit der Hundesteuer jährlich rund 108.000 Euro ein. Dabei handelt es sich um ein allgemeines Deckungsmittel. Die Einnahmen sind also nicht zweckgebunden und werden zur Finanzierung der gesamten städtischen Aufgaben, wie Kitas, Schulen oder Straßen eingesetzt.
Wer einen Hund neu aufnimmt, abgibt oder sich die für die Besteuerung relevanten Verhältnisse ändern, muss dies der Stadt entsprechend mitteilen. Die An-, Ab- oder Ummeldung ist persönlich, schriftlich oder digital möglich. Die dafür notwendigen Formulare stehen auf der Internetseite der Stadt zur Verfügung. Ansprechpartner ist die Finanzverwaltung, Sachgebiet Steuern/Gebühren.
Die Stadt kontrolliert die Hundehaltung unter anderem im Zusammenhang mit der Hundepolizeiverordnung. Der Gemeindliche Vollzugsdienst kann beispielsweise prüfen, ob die vorgeschriebene Hundesteuermarke mitgeführt wird.
Darüber hinaus geht die Verwaltung Hinweisen auf möglicherweise nicht angemeldete Hunde nach. Solche Hinweise können von Privatpersonen, Behörden oder anderen Kommunen kommen. Wird eine nicht ordnungsgemäß gemeldete Hundehaltung festgestellt, kann die Hundesteuer grundsätzlich rückwirkend für bis zu sieben Jahre festgesetzt werden. Die Hundesteuersatzung sieht außerdem einen Bußgeldrahmen von bis zu 10.000 Euro vor. Im Vordergrund steht aber zunächst immer das Ziel, die Hundehaltungen vollständig zu erfassen.
Leinenzwang, Hundekot, Lärmbelästigung: Was Hundebesitzer wissen müssen
Auf was Hundehalter im Alltag achten müssen, ist in der Hundepolizeiverordnung geregelt. Demnach gilt, dass immer darauf zu achten ist, dass Dritte durch den Hund nicht gefährdet werden. Kommt es jedoch zu Gefährdungen oder Belästigungen Dritter, kann gegen den Hundehalter neben einem Bußgeld eine kostenpflichtige Verfügung zur generellen Leinenpflicht, Maulkorbpflicht und/ oder ausbruchsicheren Unterbringung erlassen werden.
Im Stadtgebiet Freital gibt es keinen generellen Leinenzwang, jedoch dürfen Hunde nicht ohne Begleitung einer Person, die jederzeit durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei herumlaufen. Das heißt, dass das Tier immer in Ruf- und Sichtweite ohne jegliche Sichtbeeinträchtigung der Begleitperson sein muss und auf das erste Ansprechen in der jeweils gewünschten Art und Weise zu reagieren hat. Somit gilt natürlich ein Leinenzwang für all jene Hunde, die nicht in jeder Situation unmittelbar auf den Zuruf der jeweiligen Begleitperson reagieren.
In der Hundepolizeiverordnung sind zusätzlich auch Straßen und Gebiete benannt, in denen die Hunde immer an der Leine zu führen sind. Dazu gehören die Wilsdruffer Straße, die Dresdner Straße, der Edgar-Rudolf-Weg, der Guido- Brescius-Weg, Teile der Poisentalstraße, das Wohngebiet Zauckerode, der Bereich zwischen Festplatz und Bodelschwingh- Heim, der Goetheplatz sowie das Areal am Busbahnhof. Dies dient der Erhöhung des Sicherheitsgefühls in Bereichen mit größerem Fußgänger- oder Radfahrerverkehr sowie an ausgewählten Schulwegen und in Bereichen, die der Erholung dienen sollen. Darüber hinaus sollte allen Hundehaltern bekannt sein, dass ihre Vierbeiner an allen stark befahrenen Straßen entsprechend der Straßenverkehrs- Ordnung stets an der Leine zu führen sind, um das Risiko einer Verkehrsgefährdung zu mindern.
Hundekot birgt gesundheitliche Risiken, da er Träger von Bakterien, Viren und Parasiten ist. Entsprechend den Vorschriften der Hundepolizeiverordnung ist es verboten, dass Hunde ihre Notdurft auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen sowie in Grün- und Erholungsanlagen, auf Sport- und Spielplätzen, in Schulanlagen und in Freibädern und so weiter verrichten. Dennoch versehentlich abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Für die endgültige Entsorgung stehen neben dem eigenen Hausmüll 39 Hundetoiletten im Stadtgebiet zur Verfügung. Zuwiderhandlungen gegen die Beseitigungspflicht von Hundekot können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Tiere und insbesondere Hunde sind so zu halten, dass niemand durch anhaltende tierische Laute mehr als nach den Umständen unvermeidbar belästigt wird. Dies gilt besonders für die Zeiten der Nachtruhe. Sollte ein Hund auch während der Nachtruhezeit regelmäßig bellen, muss er so untergebracht werden, dass das Bellen für die betroffenen Nachbarn nicht mehr belästigend ist.
Alle Regelungen der Hundepolizeiverordnung werden durch das Ordnungsamt kontrolliert und bei Verstößen mit einem Bußgeld bis zu fünftausend Euro geahndet. Unabhängig davon können Verstöße gegen die Hundepolizeiverordnung natürlich auch durch jeden Bürger zur Anzeige gebracht werden. Dabei bleibt die Rücksicht auf Mitbewohner und Nachbarn immer noch ist die beste Voraussetzung für ein friedliches Miteinander von Hunde- und Nichthundebesitzern. In Freital gilt entlang von einigen Straßen Leinenzwang für Hunde.