Wenn Sie verletzt wurden, sollten Sie zunächst ärztlichen Rat einholen oder die Notrufnummer 112 wählen. So können Ihre Verletzungen unverzüglich versorgt werden. Zugleich wird die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt oder ein Rechtsmediziner Ihre Verletzungen dokumentieren und damit wichtige Beweise sichern. Dies ist wichtig, weil eine zeitnahe Dokumentation einen erheblichen Einfluss auf die weitere Beweisführung hat.
Verletzte Opfer bittet die Polizei in der Regel, die Person, die die Behandlung vornimmt, von der Schweigepflicht zu entbinden. Nur wenn Sie Ihr Einverständnis erklären und das entsprechende Formular unterzeichnen, ist es Ärztinnen und Ärzten gestattet, der Polizei Informationen zu den Verletzungen zu übermitteln.