Zuständigkeit
Vom Grundsatz der örtlichen Zuständigkeit gibt es zahlreiche Ausnahmen. Insbesondere kann ein Verbraucher seine Klage regelmäßig auch vor dem Gericht des Ortes erheben, in dem er seinen Wohnsitz hat (sofern nicht der Antragsgegner ebenfalls ein Verbraucher ist).
In Deutschland wird das Europäische Mahnverfahren zentral für alle Amtsgerichte beim Amtsgericht Berlin-Wedding, Europäisches Mahngericht (Deutschland) geführt. Lebt also der Antragsteller im europäischen Ausland und der Antragsgegner in Deutschland, ist das Amtsgericht Berlin-Wedding als Europäisches Mahngericht für Deutschland zuständig.