- Beginnt die Veranstaltung in einem anderen Bundesland und führt nach Sachsen, ist die Erlaubnisbehörde des anderen Bundeslandes zuständig. Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Sachsen) wird in deren Entscheidung mit einbezogen.
- Beginnt die Veranstaltung in Sachsen und führt in ein anderes Bundesland, ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (Sachsen) zuständig.
Bitte informieren Sie sich bei solchen Veranstaltungen unbedingt auch über notwendige Erlaubnisse in den anderen Bundesländern beziehungsweise im Ausland.