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Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie über Ihre Rechte und über den Grund der Nichtbeförderung, Annullierung oder erheblichen Verspätung zu informieren.

Informationspflicht der Reisenden

Bevor Sie Leistungen nach dem Fluggastrecht wahrnehmen, müssen Sie Kenntnis davon haben, dass das Flugzeug sein Ziel wahrscheinlich mit der entsprechenden Verspätung erreichen wird. Als Informationsquellen nutzen Sie insbesondere

  • die aushängenden Informationen über Flugplanänderungen
  • die elektronischen Anzeigen und Lautsprecheransagen
  • die Flugplaninformationen aus Buchungssystemen, zu denen Ihnen das Verkaufspersonal Auskunft gibt und/oder
  • verfügbare Flugplaninformations- und Reisenden-Informationsmedien.