Informationspflicht der Reisenden:
Bevor Sie Leistungen nach dem Fahrgastrecht wahrnehmen, müssen Sie Kenntnis davon haben, dass der Fernlinienbus wahrscheinlich mit der entsprechenden Verspätung abfahren wird.
Als Informationsquellen nutzen Sie bitte insbesondere
- ausgehängte Fahrpläne und Informationen über Fahrplanänderungen
- Auskünfte der Beförderer und Terminalbetreiber, elektronische Anzeigen und Lautsprecheransagen
- die Fahrplaninformationen aus Buchungssystemen, zu denen Ihnen das Verkaufspersonal Auskunft gibt
- verfügbare Fahrplan- und Reisenden-Informationsmedien