Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen
- Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet weiter.
- Sehtestbescheinigung: Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie bei jedem Augenarzt* oder Optiker.
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung: Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen.
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens: Die Bescheinigung darf ausgestellt werden von
- einem Augenarzt,
- einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin",
- einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin",
- einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
- einem Arzt des Gesundheitsamtes oder
- einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung.
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung: Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.
*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - die Redaktion