Die Bundesagentur für Arbeit kann auch in eigener Zuständigkeit Fachpraktika von ausländischen Studierenden, die an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert sind, vermitteln und genehmigen.
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Die Bundesagentur für Arbeit kann auch in eigener Zuständigkeit Fachpraktika von ausländischen Studierenden, die an einer Hochschule im Ausland immatrikuliert sind, vermitteln und genehmigen.