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Beglaubigung von Übersetzungen

Bei Übersetzungen durch im Landgerichtsbezirk ansässige Übersetzer* kann der Präsident des Landgerichts eine Bestätigung erteilen, dass die jeweilige Person öffentlich bestellter und allgemein beeidigter Übersetzer ist. Diese Bestätigung ist eine öffentliche Urkunde, diese kann zugleich durch den Präsidenten des Landgerichts mit einer Vorbeglaubigung oder Apostille versehen werden.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht - d. Red.