Vorzeitiger Beginn der Maßnahmen
Eine Zustimmung zum vorzeitigen Beginn gilt mit Antragstellung bei zugrunde gelegten Ausgaben von weniger als EUR 100.000 als erteilt. Im Übrigen kann die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn auf Antrag erteilt werden, sie ersetzt aber nicht die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen und begründet auch keinen Rechtsanspruch auf die Zuwendung.