Inhalt

Gegen Urteile des Verwaltungsgerichts können Sie Berufung zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen, sofern die Berufung vom Verwaltungsgericht zugelassen wurde. Wird die Berufung nicht zugelassen, können Sie einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei dem Verwaltungsgericht stellen, über den das Sächsische Oberverwaltungsgericht entscheidet.