Auch nach Erteilung der Erlaubnis gelten für die Gewerbe der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter eine Reihe von Verpflichtungen nach der Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter (MaBV).
Insbesondere sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter verpflichtet, sich in einem Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren weiterzubilden. Gleiches gilt entsprechend für unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkende Beschäftigte.